Allgemeine Geschäftsbedingungen
PRS-Versicherungsbüro KG
MEHRFACHAGENTUR
Sulmtalstraße 6
8451 Heimschuh
Im Folgenden „ Das PRS-Versicherungsbüro“
Präambel
(1) Das PRS-Versicherungsbüro vermittelt unabhängig von seinen Interessen, unter den von Ihm vertretenen Versicherungsunternehmen (Versicherer) Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen
einerseits und dem Versicherungskunden andererseits. Der vom Versicherungskunden mit seiner
Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte
Mehrfach-Versicherungsagent ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend
die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.
(2) Das PRS-Versicherungsbüro erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Unternehmers.
§1 Geltungsbereich
(1) Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem Mehrfach-Versicherungsagenten und dem
Versicherungskunden.
(2) Der Versicherungskunde erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis
zwischen ihm und dem PRS-Versicherungsbüro sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden
Versicherungsverträgen zu Grunde gelegt werden.
(3) Bei Verträgen zwischen dem PRS-Versicherungsbüro und dem Versicherungskunden, die dem
Konsumentenschutzgesetz ("KSchG") unterliegen, gelten die AGB nur insoweit, als sie den Bestimmungen
des KSchG nicht entgegenstehen. Auf jene Bestimmungen der AGB, die für Konsumenten iSd KSchG nicht
gelten, wird hingewiesen.
(4) Die Tätigkeit des PRS-Versicherungsbüro wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt.
§2 Die Pflichten des Mehrfach-Versicherungsagenten
(1) Der Mehrfach-Versicherungsagent verpflichtet sich, für den Versicherungskunden eine angemessene
Risikoanalyse zu erstellen und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der
Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich auf den
Angaben des Kunden sowie den dem Das PRS-Versicherungsbüro allenfalls übergebenen Urkunden basieren
und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den Versicherungskunden das
Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts verhindern.
(2) Das PRS-Versicherungsbüro hat den Versicherungskunden fachgerecht und den jeweiligen
Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls
bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die
Interessenwahrung des Versicherungskunden grundsätzlich auf Versicherungsunternehmen mit
Niederlassung in Österreich beschränkt ist und daher ausländische Versicherungsunternehmen aufgrund des
entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags des Versicherungskunden
gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.
(3) Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den Das PRS-Versicherungsbüro erfolgt
bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis -Leistungs-Verhältnisses. Bei der
Auswahl einer Versicherung können daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die
Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine
Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des
Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen.
§3 Aufklärungs-und Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Das PRS-Versicherungsbüro benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in § 1
beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt,
um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden den
nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem
Grunde ist der Versicherungskunde verpflichtet, dem PRS-Versicherungsbüro alle für die Ausführung der
Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere
Aufforderung vorzulegen und den PRS-Versicherungsbüro von allen Umständen, die für der in § 1
beschriebenen Leistungen des PRS-Versicherungsbüro von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
(2) Der Versicherungskunde ist verpflichtet, sofern erforderlich an einer Risikobesichtigung durch den PRSVersicherungsbüro oder das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teil zu nehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.
(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der PRSVersicherungsbüro ungeprüft auf ihre inhaltliche Richtigkeit zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen.
(4) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom PRS-Versicherungsbüro
unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt sondern dieser vielmehr noch
der Annahme durch das Versicherungsunternehmen bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des
Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen
kann.
(5) Der Versicherungskunde, soferne er nicht als Verbraucher iSd KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle
durch die Vermittlung des PRS-Versicherungsbüro übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche
Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und
dem PRS-Versicherungsbüro zur Berichtigung mitzuteilen.
(6) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag
noch keine Deckungs-oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt.
(7) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund
des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat,
deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.
§4 Zustellungen an den Versicherungskunden, elektronischer Schriftverkehr
(1) Als Zustelladresse des Versicherungskunden gilt die dem PRS-Versicherungsbüro zuletzt bekannt
gegebene Adresse.
(2) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu
führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der
PRS-Versicherungsbüro eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. E-Mails gelten erst nach
ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens beim PRS-Versicherungsbüro als zugestellt.
§5 Urheberrechte
Der Kunde anerkennt, dass jedes vom PRS-Versicherungsbüro erstellte Konzept, insbesondere die
Risikoanalyse und das Deckungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche
Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen
Zustimmung des PRS-Versicherungsbüro.
§6 Haftung
(1) Das PRS-Versicherungsbüro haftet für allfällige Schäden des Versicherungskunden nur im Fall des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Für
Konsumenten iSd KSchG gilt diese Bestimmung nur dann, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unterschrieben wurden.
(2) Die Haftung des PRS-Versicherungsbüro ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme der
bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des PRS-Versicherungsbüro beschränkt. Sofern der Kunde kein
Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen dem PRSVersicherungsbüro innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
§7 Verschwiegenheit, Datenschutz
(1) Der Mehrfach-Versicherungsagent ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der
Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim
zu halten. Das PRS-Versicherungsbüro ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden.
Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
(2) Der Versicherungskunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit
einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten für die Kundendatei des PRS-Versicherungsbüro
und insbesondere zur Durchführung von Marketing-Aktionen einverstanden. Diese Zustimmung kann vom
Kunden jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden.
§8 Rücktrittsrechte des Versicherungskunden
(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunden berechtigt, bei Abgabe seiner
Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe
von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum
Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der
Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach
Zustandekommen des Vertrags.
(2) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der
Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird.
(3) Eine Kündigung der an das PRS-Versicherungsbüro erteilten Vollmacht durch den Versicherungskunden,
hat in Schriftform zu erfolgen und hat zur Folge, dass vom PRS-Versicherungsbüro eine fachgerechte und
den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechende Beratung, Aufklärung und Vermittlung der nach den
Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutzes nicht mehr möglich ist, sowie die
Erledigung von Schadenfällen nur mehr eingeschränkt vom PRS-Versicherungsbüro erfolgen kann.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar
sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder
undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der
undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(3) Die Verträge zwischen dem PRS-Versicherungsbüro und dem Versicherungskunden unterliegen
österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit
Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte
des PRS-Versicherungsbüro befindet. Der PRS-Versicherungsbüro ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage
vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd
KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort
der Beschäftigung des Konsumenten liegt.